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   OLG Schleswig, 24.09.2013 - 3 U 102/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26254
OLG Schleswig, 24.09.2013 - 3 U 102/12 (https://dejure.org/2013,26254)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.09.2013 - 3 U 102/12 (https://dejure.org/2013,26254)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. September 2013 - 3 U 102/12 (https://dejure.org/2013,26254)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung des Leasingvertrags und die Bürgenhaftung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung des Bürgen nach Kündigung eines Leasingvertrages

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung des Bürgen nach Kündigung eines Leasingvertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 568
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.07.1988 - IX ZR 115/87

    Haftung des Bürgen für erst nach der Kündigung der Geschäftsverbindung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.09.2013 - 3 U 102/12
    Im Ausgangspunkt zu Recht zwar hat die Klägerin stets geltend gemacht, dass sich der Wegfall der Bürgenhaftung nicht unmittelbar auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in dem zwischen den Parteien erörterten Urteil vom 14.07.1988 - IX ZR 115/87 - (NJW 1989, 27) stützen lässt.

    Daraus folge eine Beschränkung der Haftung des Bürgen auf die Verbindlichkeiten samt Nebenforderungen, die der Hauptschuldner bis zur Beendigung seiner in der Bürgschaftsurkunde umschriebenen Geschäftsverbindung zum Gläubiger eingegangen sei (BGH NJW 1989, 27, 28).

    Zutreffend hat es darauf abgestellt, dass darin ein entscheidender Unterschiede zur Entscheidung BGH NJW 1989, 27 liege, in der eine Haftung des Bürgen für die erst nach der Kündigung der Geschäftsverbindung entstandenen Verbindlichkeiten verneint wurde.

  • BGH, 30.03.1995 - IX ZR 98/94

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft für

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.09.2013 - 3 U 102/12
    Dies genügt einerseits zur Wahrung des Schriftformerfordernisses (§ 766 BGB), andererseits auch zum Schutz des Bürgen (std. Rspr. des BGH, s. nur das im Rechtsstreit vielbesprochene Urteil v. 30.03.1995 - IX ZR 98/94 -, bei juris Rn. 16, 24).

    Ein Bürge kann es durchaus als vorteilhafter ansehen, wenn der Leasinggeber im Fall des Zahlungsverzugs des Leasingnehmers mit der Kündigung nicht zu lange wartet (vgl. BGH, U. v. 30.03.1995 - IX ZR 98/94 -, bei juris Rn. 22) und dann auch umgehend nach Ziff. XIII. vorgeht.

  • OLG Hamm, 24.09.1990 - 31 U 118/90
    Auszug aus OLG Schleswig, 24.09.2013 - 3 U 102/12
    Nach diesem Maßstab beurteilt auch das OLG Hamm in der von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung NJW 1991, 110 die Wirksamkeit einer Bürgschaft.

    Die Auffassung des Senats steht nicht im Widerspruch zu derjenigen des OLG Hamm in der im klägerischen Schriftsatz vom 06.09.2013 zitierten Entscheidung NJW 1991, 110.

  • LG Frankenthal, 04.08.2016 - 7 O 15/16

    Reichweite einer Vertragserfüllungsbürgschaft für einen Werkvertrag: Anspruch

    Erkennbar war lediglich, dass es zu Überzahlungen im Rahmen der vertraglich vorgesehenen Abschlagszahlungen kommen kann, nicht hingegen, dass solche Abschläge doppelt gezahlt werden könnten (vgl. Auch OLG Schleswig, Urteil vom 24.09.2013 - 3 U 102/12, zitiert nach juris: keine Haftung des Bürgen für eine von den vertraglich vorgesehenen Modalitäten abweichende Abwicklung).
  • OLG Dresden, 30.03.2015 - 17 U 1717/14

    Notarhaftung - zwischen Pflichtverletzung und Schaden kein Ursachenzusammenhang

    Mit dieser Sichtweise liegt der Senat auf einer Linie mit den beiden den Parteien bekannten Urteilen des Oberlandesgerichts Celle vom 05.10.2012 - 3 U 42/12 und vom 19.12.2012 - 3 U 102/12 zu Konstellationen der vorliegenden Art. Auch Schick (ZNotP 2013, 362 ff.), der beim Bundesgerichtshof dem für Notarhaftungssachen zuständigen III. Zivilsenat vorsitzt, hat die unveränderte Gültigkeit der bisherigen Rechtsprechung bekräftigt.
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